BERKEMEIER | BOËS  RECHTSANWÄLTE

Service

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil Sie keine andere Wahl mehr haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen, ist dies nicht gerade dabei behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Deshalb sind wir bemüht, Ihnen auf diesen Seiten unseren „Preis“ vorzustellen.

Informationen

Die Rechtsanwälte Berend Boes und Andreas Berkemeier sind stets bemüht, ihren Mandanten hochwertige Leistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103). Nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) n.F. sollen Rechtsanwälte nunmehr bei einer Beratung (der Rechtsanwalt erhält keinen Prozessauftrag und wird auch nicht gegenüber Dritten tätig), für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr gemäß § 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 220,40 EUR brutto (190,00 EUR netto) für ein erstes Beratungsgespräch und eine Höchstgrenze von 297,50 EUR brutto (250,00 EUR) netto für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (ohne Auslagenpauschale). Die bundesweit durchschnittlichen Stundensätze von Rechtsanwälten betragen zwischen 145,00 EUR bis 231,00 EUR (Mittelwert: 188,50 EUR). In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 35,00 EUR und 150,00 EUR.

Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.

In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.

Downloads

Hier finden Sie Vollmachtvorlagen für die anwaltliche Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten durch unsere Rechtsanwälte:

Download der Vollmacht
Download der Schweigepflichtentbindungserklärung

Sie können die Vollmachten herunterladen, zum Öffnen benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier finden.

Im Falle der Mandatserteilung drucken Sie die Vollmacht aus und senden diese bitte in zweifacher Ausfertigung unterschrieben an unserer Büro. Im Falle besonderer Eilbedürftigkeit senden Sie die Vollmacht bitte vorab per Fax an unserer Büro:

Telefax: 05121 – 29 606 40

Widerruf eines Anwaltsvertrages bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen gem. §§ 312g, 312b, 312c, 355 BGB

Nach §§ 312g Abs. 1 BGB steht dem Verbraucher bei außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein
Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355
Abs. 2 BGB 14 Tage.
Fernabsatzverträge (§ 312 c BGB) sind Verträge, bei denen der Unternehmer und
der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss
ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Fernkommunikationsmittel sind
nach 312c Abs. 2 BGB alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum
Abschluss eines Vertrages eingesetzt werden können, ohne dass die
Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie bspw. die dort genannten
Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, SMS.
Außergeschäftsraumverträge sind nach § 312b BGB solche Verträge, die nach
Nr. 1 der Vorschrift bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und
des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des
Unternehmers ist. Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie nachfolgend als pdf-Datei zum Download:

Download der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an
Rechtsanwälte
Andreas Berkemeier u. Berend Boës
Bahnhofsallee 40, 311345 Hildesheim,
Telefonnummer: 05121 / 29 606 30,
Telefaxnummer 05121 /29 606 40,
E-Mail: kanzlei@berkemeier-recht.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen(*)
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– Bestellt am (*)/erhalten am(*): ____________________________________________________
– Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________________
– Anschrift des/der Verbraucher(s):__________________________________________________

__________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)

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Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Ein Musterwiderrufsformular finden Sie nachfolgend als pdf-Datei zum Download:

Download des Musterwiderrufsformulars

Schweigepflichtentbindungserklärung

Die Entbindung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärzte von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht mit der Entbindungserklärung ist z.B. im Falle der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall sinnvoll, zumal durch die unmittelbare Vorlage gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners wertvolle Zeit gewonnen werden kann.

Sie können die Schweigepflicht-Entbindungserklärung herunterladen, zum Öffnen benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier finden.