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Familienrecht

Das Familienrecht ist ein komplexes Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Verhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. In den Bereich des Familienrechts fallen aber auch Fragen des Unterhalts, so z.B. Kindes-, Ehegatten- oder Volljährigenunterhalt, der Hausratsaufteilung etc.

Wir beraten und vertreten Sie in den Bereichen
• Eherecht (Ehevertrag, Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung)
• Eheliches Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung)
• Vermögensauseinandersetzung
• Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
• Kindschaftsrecht (elterliche Sorge, Umgangsrecht)
• Namensrecht
• Vaterschaft (Vaterschaftstest, Vaterschaftsanfechtung)