BERKEMEIER | BOËS  RECHTSANWÄLTE

Erbrecht

Ein naher Verwandter ist verstorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen überhaupt zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und sind unsicher, wie Sie dieses erstellen sollen, um Streitigkeiten unter den späteren Erben zu vermeiden? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben in der ehegemeinsamen Wohnung bleiben kann?

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oft wird der gut gemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der gesamten Familie. Wir sind Ihnen als erfahrene Erbrechtskanzlei dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Wir klären Sie über mögliche steuerrechtliche Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertreten wir auch Erben und Pflichtteilsberechtigte gerichtlich und außergerichtlich.