Das Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlichster Teilgebiete des öffentlichen Rechts. Dazu gehören neben dem Baurecht, das Staatshaftungsrecht, das Beamten- und Disziplinarrecht u.a. das Fahrerlaubnisrecht.
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Behörden als auch bei der Abwehr von Ansprüchen und Forderungen staatlicher Institutionen.