Wir beraten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts, d.h. im Arbeitsrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Kapitalanlagerecht und weiteren Bereichen, in denen Verträge eine wichtige Rolle spielen. Das Leistungsspektrum reicht vom Standardvertrag bis hin zu detaillierten Vertragswerken, wie dem Share-Deal, dem Unternehmenskaufvertrag oder dem Geschäftsübertragungsvertrag. Da standardisierte Vertragsmuster heute in den meisten Fällen nicht ausreichen, bieten wir individuell ausgearbeitete und Ihren speziellen Erfordernissen unserer Mandanten angepasste Lösungen und gestalten diese nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen. Selbstverständlich prüfen wir auch die von Ihnen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder entwerfen solche für Sie.
Wir prüfen Ihre Verträge im Hinblick auf bestehende Risiken und führen für Sie neben der Erstellung von Verträgen auch Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern.
Kontaktieren Sie uns, gleichgültig, ob es sich dabei um einen Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Leasingvertrag, Werkvertrag, Aufhebungsvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag, Softwarevertrag usw. handelt: Wir erstellen Ihnen eine Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Lösung.