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Wettbewerbsrecht

Ein Schwerpunkt des Wettbewerbsrechts liegt in der Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche werden üblicherweise durch außergerichtliche Abmahnungen oder durch im gerichtlichen Verfahren erwirkte einstweilige Verfügungen durchgesetzt. Dabei bildet die wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen besonderen Schwerpunkt. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erfolgt bei vermuteten Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und wird stets verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, um auf diese Weise bestehende Ansprüche bereits außergerichtlich zu erfüllen und so eine mit weiteren erheblichen Kosten verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie beratend auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts, zeigen die Grenzen des zulässigen Marktverhaltens auf und stellen sicher, dass diese auch eingehalten werden. Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, prüfen wir deren Berechtigung und vertreten Sie im Falle zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche sowohl außergerichtlich wie auch in einem gerichtlichen Verfahren.